| mm-Preis: |
0,90
€ ermäßigter Ortspreis* je Ausgabe (Rabattfähig ab mind.30 mm)
1,25 € Grundpreis je Ausgabe |
| Nachlässe: |
Malstaffel:
ab 6 Ausgaben 6 %
ab 12 Ausgaben 15 % (bei Abnahme in Folge) |
| Aufschläge: |
Farbe
plus 20 % (nicht rabattfähig) |
| |
1/2
Seite s/w 450 € - 1 Seite s/w 800 €
*ermäßigter Ortspreis |
| |
Erforderliches Minimum der Anzeigenhöhe ist 30 mm. Darunter liegende Maße werden mit 5 mm Aufschlag berechnet.
Beispiel: 10 mm Anzeigenhöhe = 15 mm Berechnung |
| Beilagen: |
60
€ per 1000 Exemplare, Grundpreis bezieht sich auf
20 g Gewicht, je weitere angefangene 10 g + 5 €,
(Beilagenformat max. Din A 4) |
| Erscheinungsorte: |
Oelde,
Stromberg, Sünninghausen und Lette |
| Erscheinungsweise: |
monatlich |
| Druckauflage: |
14.500
Exemplare |
| Anzeigenschluss: |
Donnerstag
der Vorwoche (siehe auch Erscheinungstermine) |
| Satzspiegel: |
195
x 272 mm |
| Spaltenbreite: |
4
Spalten je 45 mm (5 mm Zwischenschlag) |
| Beschnittzugabe: |
jeweils
3 mm |
Anzeigenpreisliste zum Downloaden » (PDF) gleiche Preise wie 2011
Der
eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei Gestaltung
von farbigen Anzeigen hat keinen Einfluss auf die Berechnung.
Geringe Tonwertabweichungen innerhalb des Auflagendruckes
liegen im Toleranzbereich des Druckverfahrens.
Werden bei Farbanzeigen mit Bunddurchdruck auf einer der
belegten Seiten weniger zusätzliche Farben in Anspruch
genommen, so erfolgt eine getrennte Berechnung der einzelnen
Seiten entsprechend der tatsächlichen Farbnutzung.
Für die Durchführung der Anzeigen- und Beilagenaufträge
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des
Herausgebers.
Zahlungsbedingungen:
Bis zu 14 Tagen nach Erscheinungsdatum NettoKasse, bei Vorauszahlung bis zum Erscheinungstag 2 % Skonto.
Wenn ältere Rechnungen offenstehen, kann Skonto nicht eingeräumt werden. Verzugszinsen lt. in Ziffer 14 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen: 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank..
* Der ermäßigte Ortspreis gilt nur für
Inserenten, die im Erscheinungsgebiet des "Schaufensters"
ansässig sind und den Auftrag direkt erteilen. Bei
Auftragserteilung durch Werbungsmittler erfolgt die Annahme
und Abrechnung zu Grundpreisen.
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